3G-Regelung – neue Landesverordnung

Ab Montag, den 20.12.2021, gilt in unserer Praxis nach der neuen Landesverordnung die 3G-Regelung! https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Bitte halten Sie zu Ihrem Termin Ihr aktuelles Impfzertifikat, Genesenenzertifikat (nicht älter als 6 Monate) oder ein Testzertifikat einer offiziellen Teststelle (Schnelltest nicht älter 24h, PCR 48h) bereit! Ein Selbsttest gilt nicht als Nachweis! Ohne einen der oben genannten Nachweise…