Ab Montag, den 20.12.2021, gilt in unserer Praxis nach der neuen Landesverordnung die 3G-Regelung!
Bitte halten Sie zu Ihrem Termin Ihr aktuelles Impfzertifikat, Genesenenzertifikat (nicht älter als 6 Monate) oder ein Testzertifikat einer offiziellen Teststelle (Schnelltest nicht älter 24h, PCR 48h) bereit!
Ein Selbsttest gilt nicht als Nachweis! Ohne einen der oben genannten Nachweise darf eine Behandlung nicht stattfinden!
Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten auf Diskussionen verzichten, da wir nur unserer Pflicht nachkommen!
Bleiben Sie gesund!