Corona-Schutzmaßnahmen; ab 01.10.22

Bundesrat stimmt COVID-19-Schutzgesetz zu Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 soll ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Der Bundesrat hat nun einem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – hier ein Überblick. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/infektionsschutzgesetz-2068856

3G-Regelung – neue Landesverordnung

Ab Montag, den 20.12.2021, gilt in unserer Praxis nach der neuen Landesverordnung die 3G-Regelung! https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Bitte halten Sie zu Ihrem Termin Ihr aktuelles Impfzertifikat, Genesenenzertifikat (nicht älter als 6 Monate) oder ein Testzertifikat einer offiziellen Teststelle (Schnelltest nicht älter 24h, PCR 48h) bereit! Ein Selbsttest gilt nicht als Nachweis! Ohne einen der oben genannten Nachweise…