Herzlich Willkommen in der Physiotherapie Beweg was
Alle Physiotherapeuten dürfen nur auf Verordnung des Arztes behandeln. Deshalb bitten wir Sie, spätestens zum ersten Behandlungstermin Ihr Rezept vom Arzt und falls Sie das erste Mal bei uns sind, auch Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett, daher fällt für Sie eine Zuzahlung an. Diese Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
- 10,00 € pro Verordnung
- + 10 % Eigenbeteiligung
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bis zu Ihrer letzten Behandlung zu bezahlen, wir teilen Ihnen gerne den genauen Betrag mit.
Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.
Wir terminieren in unserer Praxis im 30 Minuten Takt, die reine Behandlungszeit nach der ärztlichen Verordnung beträgt 20 Minuten.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und Sie dieses nochmals Ihrem Arzt vorlegen müssen.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d. h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerhaft sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss es vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen auch immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Achten Sie in diesem Zuge zum Beispiel darauf, dass ein Rezept immer nur eine Gültigkeit von 14 Tagen hat, danach muss es vom Arzt neu ausgestellt werden. Wir werden uns bemühen, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Für uns ist es wichtig eine sichere Planung zu haben. Deshalb bitten wir Sie, im Falle einer Terminabsage, uns diese mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen, damit wir den frei gewordenen Termin neu vergeben können. Falls Sie einen Termin unentschuldigt versäumen, sind wir im Recht Ihnen diesen privat in Rechnung stellen zu dürfen.